Mitglied werden
Viehtreibende Mitglieder „Landwirte“:
Mitglied der Alpgenossenschaft Triesenberg können – unabhängig ihres Wohnsitzes - Rindviehbesitzer werden, die einen Landwirtschaftsbetrieb führen und auf den von der Alpgenossenschaft Triesenberg gepachteten Alpen und Maiensässen Vieh sömmern.
Nicht viehtreibende Mitglieder „Weitere Mitglieder“
Natürliche Personen, welche sich für den Erhalt der von der Alpgenossenschaft Triesenberg gepachteten Alpen einsetzen und durch persönliche Mitarbeit (Gemeinwerk) zum Erhalt und der Pflege der Alpen beitragen, können Mitglied der Alpgenossenschaft werden. Details hierzu regelt das Alpreglement unter Punkt VI. Gemeinwerk, Art. 20.
Anmeldung
Voraussetzung für die Aufnahme in die Alpgenossenschaft Triesenberg ist eine schriftliche Erklärung zur Anerkennung der Statuten, des Alpreglements und der allfälligen weiteren Reglemente der Alpgenossenschaft Triesenberg.